Die Schweizer Bergwelt
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Wichtigste Gesellschaftsformen in der Schweiz
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein wichtiger Entscheid, der genau überlegt und früh getroffen sein will. Die verbreitetsten Formen sind die AG und GmbH (Kapitalgesellschaften) und die Einzelfirma als Personengesellschaft. Wichtige Kriterien sind
- Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenes Mindestkapital sind ja nach Rechtsform verschieden.
- Risiko/Haftung: Die Unterschiede sind gross. Als Faustregel gilt: Je höher Ihr Unternehmerrisiko oder Ihr finanzieller Einsatz, desto eher sollten Sie sich für eine GmbH entscheiden.
- Unabhängigkeit: Je nach Rechtsform ist Ihr Handlungsspielraum begrenzt. Überlegen Sie sich, ob Sie alleine oder mit Partnern unterwegs sein wollen und ob Sie reine Kapitalgeber oder mitgestaltende Partner für Ihren Betrieb möchten.
- Steuern: Die verschiedenen Unternehmensformen bringen unterschiedliche Steuerbelastungen mit sich. Je nach Gesellschaftsform werden Geschäftseinkünfte und –vermögen des Unternehmens und des Eigentümers dabei getrennt oder zusammen besteuert. Tendenziell werden hohe Gewinne bei Kapitalgesellschaften weniger hoch besteuert als bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmungen.
- Soziale Sicherheit: Gewisse Sozialversicherungen sind je nach Rechtsform obligatorisch, freiwillig oder gar inexistent. So sind Inhabende einer Einzelfirma nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und der Beitritt in eine Personenkasse ist freiwillig. Bei AG und GmbH hingegen gilt auch der geschäftsführende Unternehmer als angestellt und ist somit sozialversichert.
| Gesellschaftsform | Aktiengesellschaft | GmbH |
|---|---|---|
| Gesellschaftsart | Kapitalgesellschaft | Kapitalgesellschaft |
| Gesetzliche Grundlagen | OR 620 ff | OR 772 ff |
| Zweck | Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich | Wirtschaftlich |
| Gründung | Mind. 1 natürliche oder juristische Personen | Mind. 1 Gesellschafter |
| Handelsregistereintrag | Vorgeschrieben | Vorgeschrieben |
| Buchführungspflicht | Ja | Ja |
| Rechtspersönlichkeit | Ab Eintrag im HR | Ab Eintrag im HR |
| Firmenname | Sach- oder Fantasiebezeichnung oder Name. Bei Familienname Zusatz „AG“ zwingend | Sach- oder Fantasiebezeichnung oder Name. Bei Familienname Zusatz „GmbH“ zwingend |
| Grundkapital | Mind. CHF100‘000, wovon 20%, mind. CHF50‘000 einbezahlt | Mind. CHF20‘000, voll einbezahlt |
| Anteile | Aktien mit Nennwert mind. CHF -.01 | Stammeinlagen à mind. CHF100 oder ein vielfaches davon |
| Geschäftsführung | Durch Gesamtverwaltungsrat. VR müssen nicht Aktionäre sein | Alle Gesellschafter oder gemäss Statuten einzeln oder Dritte |
| Aufgaben Geschäftsleitung | Unübertragbare und unentziehbare Kompetenzen des VR gemäss Gesetz, Delegation möglich | Gestaltung von Geschäftsführung und Vertretung kann beliebig gestaltet werden |
| Nationalitäts- und Wohnsitzvorschriften für Geschäftsführung | Mindestens 1schweizer Wohnsitz | Keine Nationalitätsvorschriften, mind. ein Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz |
| Revisionsstelle | Kriterienerfüllung | Freiwillig, wenn alle Gesellschafter Einblick in die G-Unterlagen haben (bis 10 Angestellte), sowie Kriterienerfüllung |
| Haftung | Gesellschaftsvermögen | Verbindlichkeiten bis zur Höhe des eingetragenen Stammkapitals |
Stand 2008 Alle Angaben bilden keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich
