Die Schweizer Bergwelt

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Wichtigste Gesellschaftsformen in der Schweiz

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein wichtiger Entscheid, der genau überlegt und früh getroffen sein will. Die verbreitetsten Formen sind die AG und GmbH (Kapitalgesellschaften) und die Einzelfirma als Personengesellschaft. Wichtige Kriterien sind

  • Kapital:  Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenes Mindestkapital sind ja nach Rechtsform verschieden.
  • Risiko/Haftung: Die Unterschiede sind gross. Als Faustregel gilt: Je höher Ihr Unternehmerrisiko oder Ihr finanzieller Einsatz, desto eher sollten Sie sich für eine GmbH entscheiden.
  • Unabhängigkeit: Je nach Rechtsform ist Ihr Handlungsspielraum begrenzt. Überlegen Sie sich, ob Sie alleine oder mit Partnern unterwegs sein wollen und ob Sie reine Kapitalgeber oder mitgestaltende Partner für Ihren Betrieb möchten.
  • Steuern: Die verschiedenen Unternehmensformen bringen unterschiedliche Steuerbelastungen mit sich. Je nach Gesellschaftsform werden Geschäftseinkünfte und –vermögen des Unternehmens und des Eigentümers dabei getrennt oder zusammen besteuert. Tendenziell werden hohe Gewinne bei Kapitalgesellschaften weniger hoch besteuert als bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmungen.
  • Soziale Sicherheit: Gewisse Sozialversicherungen sind je nach Rechtsform obligatorisch, freiwillig oder gar inexistent. So sind Inhabende einer Einzelfirma nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und der Beitritt in eine Personenkasse ist freiwillig. Bei AG und GmbH hingegen gilt auch der geschäftsführende Unternehmer als angestellt und ist somit sozialversichert.
Gesellschaftsform Aktiengesellschaft GmbH
Gesellschaftsart Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaft
Gesetzliche Grundlagen OR 620 ff OR 772 ff
Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich
Gründung Mind. 1 natürliche oder juristische Personen Mind. 1 Gesellschafter
Handelsregistereintrag Vorgeschrieben Vorgeschrieben
Buchführungspflicht Ja Ja
Rechtspersönlichkeit Ab Eintrag im HR Ab Eintrag im HR
Firmenname Sach- oder Fantasiebezeichnung oder Name. Bei Familienname Zusatz „AG“ zwingend Sach- oder Fantasiebezeichnung oder Name. Bei Familienname Zusatz „GmbH“ zwingend
Grundkapital Mind. CHF100‘000, wovon 20%, mind. CHF50‘000 einbezahlt Mind. CHF20‘000, voll einbezahlt
Anteile Aktien mit Nennwert mind. CHF -.01 Stammeinlagen à mind. CHF100 oder ein vielfaches davon
Geschäftsführung Durch Gesamtverwaltungsrat. VR müssen nicht Aktionäre sein Alle Gesellschafter oder gemäss Statuten einzeln oder Dritte
Aufgaben Geschäftsleitung Unübertragbare und unentziehbare Kompetenzen des VR gemäss Gesetz, Delegation möglich Gestaltung von Geschäftsführung und Vertretung kann beliebig gestaltet werden
Nationalitäts- und Wohnsitzvorschriften für Geschäftsführung Mindestens 1schweizer Wohnsitz Keine Nationalitätsvorschriften, mind. ein Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz
Revisionsstelle Kriterienerfüllung Freiwillig, wenn alle Gesellschafter Einblick in die G-Unterlagen haben (bis 10 Angestellte), sowie Kriterienerfüllung
Haftung Gesellschaftsvermögen Verbindlichkeiten bis zur Höhe des eingetragenen Stammkapitals

Stand 2008 Alle Angaben bilden keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich