Die Schweizer Bergwelt
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Begriffe Domizilgesellschaft
Domizilgesellschaften sind Unternehmungen, die in der Schweiz nur eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben. Reine Domizilgesellschaften dürfen in der Schweiz kein eigenes Personal beschäftigen und keine eigenen Büros unterhalten.
Als Rechtsform kommen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften in Frage.
In Bezug auf Gesellschaftszweck ergeben sich keine Beschränkungen.
Domizilgesellschaften dürfen in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben. Handelserträge aus der Schweiz sind nicht zulässig. Die Geschäftstätigkeit muss im Ausland ausgeübt werden, dh Ein- und Verkauf sollten grundsätzlich im Ausland erfolgen. Ausnahmsweise können Einkäufe in der Schweiz getätigt werden, sofern die Verrechnung wie unter Dritten gewährleistet ist.
Gewinnsteuer
Die Domizilgesellschaft bezahlt keine Kantons- und Gemeindesteuern. Sie bezahlt lediglich die Direkte Bundessteuer von 8.5% auf den Reingewinn.
- Zum ordentlichen Tarif besteuert werden (Satzbestimmend ist der Gesamtgewinn)
- Vermögenserträge aus der Schweiz (Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne)
- Erträge aus immateriellen Rechten aus der Schweiz (Lizenz- und Markenrechte)
- DBA-begünstigte Erträge für die eine Besteuerung in der Schweiz vorausgesetzt ist (Zinsen und Lizenzgebühren)
- Die Verwaltungskosten und Steuern werden in der Regel pauschal in Abzug gebracht
- Erträge aus Grundeigentum in der Schweiz
Steuerfrei sind
- Einkünfte aus dem Ausland bei reinen Domizilgesellschaften
- Nettoerträge aus massgebenden Beteiligungen (Dividenden und Kapitalgewinne) unter Berücksichtigung der Beteiligungsverluste (Abschreibungen und Rückstellungen). Nettoverluste aus Beteiligungen können nicht mit dem In- und oder Auslandertrag verrechnet werden.
Kapitalsteuer
Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital. Die Kapitalsteuer beträgt 0.075 0/00 des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens jedoch Fr. 150.00, multipliziert mit dem geltenden Steuerfuss von ……
Das Eigenkapital besteht aus dem einbezahlten Aktien-, Grund- und Stammkapital, dem Partizipationskapital, den offenen und den aus versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven sowie dem Bilanzgewinn. Steuerbar ist mindestens das einbezahlte Aktien-, Grund- oder Stammkapital, einschliesslich des einbezahlten Partizipationskapitals.Das Eigenkapital bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode.
