Die Schweizer Bergwelt
Laden Sie sich hier unsere Powerpoint Präsentation "Eindrücke der Schweizer Bergwelt" herunter.
Vorrats- und Mantelgesellschaften
Kauf und Verkauf eingetragener Gesellschaften
Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft erzielen Sie eine vereinfachte Gründung, ohne Ihre Zeit für die Gründungsformalitäten aufzuwenden. Bei der Mantelgesellschaft stehen vor allem Steuerrechtliches im Vordergrund.
Vorratsgesellschaft
Als Vorratsgesellschaft bezeichnet man eine Kapitalgesellschaft, die nicht mit der Absicht, eine wirtschaftliche Betätigung aufzunehmen, gegründet wurde. Stattdessen soll sie später als „leere Hülle“ der äusseren Rechtsform, z.B. GmbH, AG an einen Dritten verkauft werden, der dann die Gesellschaft zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit nutzt. Im Unterschied zur Mantelgesellschaft ist die Vorratsgesellschaft noch nie einer vorherigen Geschäftstätigkeit nachgegangen.
Der Käufer spart sich den langwierigen Eintragungsprozess der Kapitalgesellschaften und die damit verbundenen Haftungsrisiken einer Firma in Gründung. Ein weiterer Vorteil ist die mit der Neugründung gesicherte Freiheit von Altforderungen aus früheren operativen Geschäft der Gesellschaft.
Mantelgesellschaft
Eine Mantelgesellschaft (Firmenmantel) ist eine spezielle Erscheinungsform einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH). Sie zeichnet sich durch das Fehlen einer operativen Geschäftstätigkeit aus. Die Mantelgesellschaft ist eine bereits bestehende Kapitalgesellschaft, die ihre operative Geschäftstätigkeit einstellt oder eingestellt hat. Sie bleibt jedoch als juristische Person erhalten.
Der Käufer kann per Mantelkauf aus steuerlicher Sicht nicht die Kosten einer Neugründung vermeiden, denn steuerlich wird der Mantelkauf wie eine Liquidation sowie eine anschliessende Neugründung betrachtet. Es werden nachträglich dieselben Abgaben und Steuern wie bei einer Liquidation und Gründung erhoben. Deshalb liegt die Differenz zwischen dem Kaufpreis der Beteiligungsrechte und deren Nennwert der Verrechnungssteuer und beim veräussernden Aktionär auch der Einkommenssteuer.
