Die Schweizer Bergwelt

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Impressum

AZ Treuhand & Immo SA

Dorfplatz 2

CH 8832 Wollerau

Immobilien Liegenschaften Treuhand Firmengründungen  Verwaltung Unternehmensberatung

TEL: + 41 44 787 7777
FAX: + 41 44 787 7779

Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00 -12.00 +13.30 - 18.00 Uhr SA 10.00-12.00 Uhr

eMail: info(a)aztreuhand.com www.aztreuhand.com

Eingetragen im HR Kanton Schwyz Company Nummer CH-514.3.024.741-2

Wollerau, den 21.11.2008

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Geschäftsbedingungen sind gültig:
Die Tätigkeit des Maklers setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler voraus. Die Tätigkeit von AZ Treuhand & Immo SA erfolgt im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei sollen die Einbeziehungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einem fairen Ausgleich gegenseitiger Rechte und Pflichten dienen. Sie werden Vertragsbestandteil durch Erteilung eines Auftrages, Rückfragen auf ein Angebot, stillschweigende Annahme der Dienste oder Verwendung der von AZ Treuhand & Immo SA gegebenen Informationen.

2.) Maklerverpflichtung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Tätigwerden. Die AZ Treuhand & Immo SA ist verpflichtet, alle Unterlagen- soweit dies mit der Durchführung eines Auftrages vereinbar ist streng vertraulich zu behandeln. Dabei wird die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmens beachtet.

3.) Behandlung von Angeboten

  • Das Angebot ist vertraulich zu behandeln. Sämtliche Angebote, Mitteilungen und Unterlagen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe der Maklergebühr.
  • Ist das von AZ Treuhand & Immo SA  angebotene Objekt bereits bekannt, so ist innerhalb von 8 Tagen durch eingeschriebenen Brief der schriftliche Nachweis hierüber zu erbringen.
  • Bei Vertragsabschlüßen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit dem Angebotsempfänger persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind, anerkennt dieser die für den Abschlussfall  ursächliche Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von AZ Treuhand & Immo SA

4.) Vertragsabschluß

  • Der Vergütungsanspruch von AZ Treuhand & Immo SA  entsteht und ist fällig mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung von AZ Treuhand & Immo SA auch wenn die Rechte aus dem Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt übergehen oder ausgeübt werden . Gewerbearealen für Detailhandel bei Erteilung der rechtskräftigen Baubewilligung. Der Anspruch bleibt bestehen, wenn der Vertrag aus bei den Vertragsschließenden liegenden Gründen rückgängig gemacht wird.
  • Die AZ Treuhand & Immo SA  hat Anspruch auf Teilnahme an den Vertragsverhandlungen. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne die Anwesenheit von AZ Treuhand & Immo SA so hat sie vom Vertragsschließenden  Anspruch auf Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen.
  • Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird ein anderes Geschäft mit dem von der AZ Treuhand & Immo SA nachgewiesenen Vertragspartner abgeschlossen, so berührt das den Provisionsanspruch von AZ Treuhand & Immo SA  nicht. Es wird eine Schutzfrist, Kundenschutz  von 2 Jahren vereinbart.

5.) Maklergebühr

  1. Für den Nachweis oder die Vermittlung sind im Erfolgsfalle folgende Provisionen zu zahlen.
    • An- und Verkauf von Haus und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen für den Käufer wie auch für den Verkäufer je 4,00%
    • Tausch von Haus und Grundbesitz und sonstigen Vermögenswerten für die Beteiligten des Verkehrswertes der Gegenleistung 4,00%
    • Erwerb von Objekten in der Zwangsversteigerung für den Ersteher der Zuschlagssumme 4,00%
    • Ankaufsrecht für den Berechtigten des Verkehrswertes des Gesamtobjektes 4,00%
    • Vorkaufsrecht für den Berechtigten des Verkehrswertes des Gesamtobjektes 2,00%
    • Bei Baurechtverträge für Areale 40% eines Baurechtjahresbetrages
    • Bei Ausübung des Vorkaufrechtes weitere 2,00% des Kaufpreises
  2. Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Räumen sowie Fälligkeit der Provisionen
    • 3 Monatsmieten bei einer Mietlaufzeit von 5 Jahren. Sollte ein Optionsrecht eingeräumt werden, auch wenn deren Ausübung noch ungewiss ist, wird nochmals 1 Monatsmiete fällig. Bei Abstand, Übernahme von Möbel, Einbauten und Zubehör werden 4,5% des Kaufpreises zusätzlich in Rechnung gestellt. Die AZ Treuhand & Immo SA hat das Recht auch von dem Vermieter/Eigentümer eine  Provision zu verlangen.
  3. Vermietung von Häuser und Wohnungen
    • Hier erhält die AZ Treuhand & Immo SA  eine Monatsmiete oder es werden andere Vereinbarungen getroffen. AZ Treuhand & Immo SA  hat das Recht auch von dem Mieter eine Monatsmiete Provision zu verlangen.
      Die Courtage/Provision ist grundsätzlich verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder eines Mietvertrages, bei einem Kauf Gewerbeareal für Detailhandel bei rechtskräftiger Baubewilligung, zahlbar ist die Provision sofort nach Erhalt der Rechnung oder nach der ggfl. mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung andernfalls binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Alle  o. g. Provisionssätze gelten jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zurzeit 7, 6 %. Die AZ Treuhand & Immo SA ist berechtigt auch für den anderen Vertragspartner  tätig zu sein.
  4. Kaufoptionsvereinbarung
    • Kommt eine Optionsvereinbarung hinsichtlich eines Erwerbs zustande, so ist jeweils die halbe Vergütung mit Abschluss der Optionsvereinbarung zahlbar. Wird die Option nicht ausgeübt, besteht kein Rückzahlungsanspruch. Wird die Option hingegen ausgeübt, entsteht der volle Vergütungsanspruch gemäß den vorgenannten Sätzen unter Abzug der geleisteten Optionsvergütung.

6.) Auftraggeber
Der Maklerauftrag kann jederzeit gekündigt werden. Bei einem Makleralleinauftrag ist die vereinbarte Frist einzuhalten. Der Auftraggeber ist zur Benachrichtigung schriftlich  an die AZ Treuhand & Immo SA verpflichtet, sobald ein erteilter Auftrag gegenstandlos geworden ist.

7.) Haftungsausschluss
Die von AZ Treuhand & Immo SA  gemachten Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Sie beruhen auf den vom Auftraggeber erteilten Informationen. Haftung wegen Unvollständigkeit und Unrichtigkeit kann daher nicht übernommen werden. Irrtum und Zwischenvergabe der Objekte bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche gegen die AZ Treuhand & Immo SA sind ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die AZ Treuhand & Immo SA  vorliegt.

8.) Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die AZ Treuhand & Immo SA zum Ersatz des sachlichen und zeitlichen Aufwandes gegen Nachweis. Die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche bleibt unbenommen.

9.) Salvatoresche Klausel
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen.

10.) Anderweitige Vereinbarungen
Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der gegenseitigen schriftlichen Zustimmung. Die im Makleralleinauftrag oder im allgemeinen Maklervertrag mit dem Auftraggeber schriftlich getroffenen Vereinbarungen gelten vorrangig

11.) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht(unter Ausschluss von Weiterweisungen aufgrund internationalen Privatrechts). Erfüllungsort, ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren und Spezialdomizil ist Schwyz (Kanton Schwyz)