Stockwerkeigentum
Wir kümmern uns um Ihr Stockwerkeigentum
Als besonders ausgestaltetes Miteigentum im Vereinsrecht, ist das Stockwerkeigentum voll mit rechtlichen und menschlichen Verstrickungsmöglichkeiten.
ZGB 60 ff (Vereinsrecht) Versammlungsorganisation
ZGB 646 ff (Miteigentum) Nutzung der Sache
ZGB 712a ff (Stockwerkeigentum) Eigenheiten der STWEG
Es ist für die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft deshalb besonders wichtig einen Verwalter zu haben, der sich Zeit und die einzelnen Eigentümer ernst nimmt. Nicht erst dann, wenn man sich nicht mehr versteht. Wir sind für Sie da.
Unsere Dienstleistungen
- Führen der Versammlung und erstellen der Protokolle
- Ausführen und Koordinieren der Beschlüsse
- Buchführung inkl. Abrechnung und Budgeterstellung
- Anstellen des Hauswartes inkl. Kontrolle und Abrechnung
- Regelmässige Kontrollbesuche der Liegenschaft
- Reparaturen, Instandstellungen von geeigneten Handwerkern
- Abschluss, Erneuerung von Serviceverträgen, Versicherung
- Einkauf Heizenergie
- Erledigung von Schaden- und Versicherungsfällen
- Inkasso der gemeinschaftlichen Kosten usw.

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